Gibt es Förderung für Marketingberatung im Handwerk?
Ja. Über das BAFA-Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" bezuschusst der Bund Beratungsleistungen für Betriebe unter 250 Mitarbeitern. Bemessungsgrundlage sind 3.500 Euro je Beratung, gefördert werden 50 Prozent in den alten Bundesländern und bis zu 80 Prozent in den neuen, also maximal 1.750 beziehungsweise 2.800 Euro. Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden, Antragsfrist ist der 31. Dezember 2026.
Dominick Klein
Autor und Geschäftsführer bei SMART11
Kurzfassung
- Gefördert wird das Beraterhonorar, nicht die Umsetzung und nicht das Werbebudget.
- 50 Prozent Zuschuss in NRW und den übrigen alten Bundesländern, bis 80 Prozent in den neuen Bundesländern und Berlin.
- Bis zu fünf Beratungen innerhalb der Richtliniendauer, höchstens zwei pro Jahr.
- Antrag zwingend vor dem Beratungsvertrag, über eine Leitstelle wie den DIHK.
- Die Richtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus, ein Nachfolgeprogramm ist bislang nicht veröffentlicht. Stand: September 2026
Wer ist antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach der KMU-Definition der EU mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland. Für Handwerksbetriebe heißt das in der Praxis: weniger als 250 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro. Damit fällt praktisch jeder Heizungsbau-, SHK- und Elektrobetrieb darunter.
Die Rechtsform spielt keine Rolle, Einzelunternehmen ebenso wie GmbH. Jungunternehmen in den ersten beiden Jahren müssen vor der Antragstellung ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen, etwa der IHK oder Handwerkskammer. Bestandsunternehmen können das tun, müssen aber nicht.
Die Zuschüsse laufen unter der De-minimis-Regelung. Wer in den zurückliegenden Jahren schon andere Beihilfen bezogen hat, sollte die Höchstgrenze im Blick behalten.
Wie hoch der Zuschuss ausfällt
| Förderquote | Maximaler Zuschuss je Beratung | |
|---|---|---|
Alte Bundesländer inklusive Berlin | 50% | 1.750 € |
Neue Bundesländer | bis 80% | 2.800 € |
Region Lüneburg | 60% | 2.100 € |
Die Bemessungsgrundlage liegt einheitlich bei 3.500 Euro je Beratung. Kostet die Beratung mehr, bleibt der Zuschuss bei diesem Deckel. Kostet sie weniger, wird der tatsächliche Betrag zugrunde gelegt.
Für einen Betrieb in Nordrhein-Westfalen bedeutet das: 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro pro Beratung. Die häufig zu lesenden 80 Prozent gelten nur für Betriebe in den neuen Bundesländern.
Seit November 2025 werden Zuschüsse für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller auf Basis der Bruttokosten berechnet. Für die meisten Handwerksbetriebe, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, ändert das nichts.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert wird die Honorarleistung eines qualifizierten Beraters zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Eine Marketing- und Vertriebsstrategie fällt darunter, ebenso eine Digitalisierungsberatung oder ein Konzept zur Mitarbeitergewinnung.
Nicht gefördert wird die Umsetzung. Das ist die Unterscheidung, an der die meisten Anträge im Marketingumfeld scheitern. Werbebudget, Kampagnenaufbau, Videoproduktion, Landingpages und laufende Betreuung sind keine Beratungsleistungen, sondern Umsetzung. Ebenso wenig gefördert werden reine Audits ohne Handlungsempfehlung und Sachkosten jeder Art.
Bei Projekten mit beiden Anteilen lässt sich nur der Beratungsteil fördern. Beratung und Umsetzung gehören dann sauber getrennt ins Angebot, mit eigenem Honorar und eigenem Leistungsumfang. Wer beides in eine Pauschale schreibt, riskiert die Ablehnung des gesamten Antrags.
Der Ablauf in fünf Schritten
- Berater auswählen. Der Berater muss beim BAFA registriert sein. Ihr braucht seine Berater-ID für den Antrag.
- Informationsgespräch führen, wenn der Betrieb jünger als zwei Jahre ist. Kostenfrei bei IHK oder Handwerkskammer.
- Antrag online stellen, über die Antragsplattform des BAFA und eine Leitstelle wie den DIHK. Zwingend vor Beratungsbeginn.
- Informationsschreiben abwarten. Erst danach den Beratungsvertrag schließen. Der Vertragsschluss gilt als Beginn der Beratung; wer vorher unterschreibt, verliert den Anspruch.
- Beratung durchführen und Verwendungsnachweis einreichen, spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben. Der Zuschuss wird danach ausgezahlt.
Der Schritt, an dem es am häufigsten scheitert, ist der vierte. Ein Beratungsvertrag vor dem Informationsschreiben macht den Antrag hinfällig, auch wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Frist für BAFA Beratungen
Die Richtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Ein Nachfolgeprogramm hat das Bundeswirtschaftsministerium bislang nicht veröffentlicht (Stand: September 2026).
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Beratungstermin. Wer bis Silvester beantragt, kann die Beratung im Folgejahr durchführen. Der zeitliche Rahmen ergibt sich dann aus dem Verwendungsnachweis, der sechs Monate nach dem Informationsschreiben fällig ist.
Wer über eine Beratung nachdenkt, sollte den Antrag deshalb nicht ins neue Jahr schieben.
„Wir sind dankbar, dass wir als als BAFA Beratungsunternehmen akkreditiert wurden. Dadurch können wir unsere Beratungsdienstleistungen fördern lassen.“ - Dominick Klein, Geschäftsführer und Marketing-Experte
Was diese Seite nicht ersetzt
Die Angaben geben den Stand vom 23.09.2026 wieder. Förderbedingungen ändern sich, zuletzt im November 2025 bei der Berechnungsgrundlage. Maßgeblich ist immer die Richtlinie in der jeweils geltenden Fassung, nicht diese Seite.
Ob euer konkretes Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die Leitstelle im Einzelfall. Wir können einschätzen, welcher Teil unserer Leistung als Beratung durchgeht und welcher nicht, aber wir können keine Bewilligung zusagen. Wer eine Förderzusage als sicher einplant, bevor das Informationsschreiben da ist, plant falsch.
Die Förderung entscheidet auch nicht darüber, ob sich eine Beratung lohnt. 1.750 Euro Zuschuss machen aus einer schlechten Beratung keine gute. Sie sind ein Argument, keine Begründung.
SMART11 als akkreditierter Berater
SMART11 ist beim BAFA als Beratungsunternehmen registriert, Berater-ID 228961. Wir beraten Handwerks- und Mittelstandsbetriebe zu Vertriebs- und Marketingstrategie, Kanalauswahl und Prozessen in der Neukunden- und Mitarbeitergewinnung.
Im Erstgespräch klären wir, welcher Teil eines Vorhabens als Beratung förderfähig ist und welcher als Umsetzung separat läuft. Die Trennung nehmen wir im Angebot vor, damit der Antrag sauber ist.
Quellen: BAFA, Förderung von Unternehmensberatungen für KMU. Förderdatenbank des Bundes, Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows. Beide direkt verlinken.
Häufige Fragen
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