Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sitz: Düsseldorf | HRB: 95949, Amtsgericht Düsseldorf Stand: März 2026

§1 Geltungsbereich und Vertragsstruktur

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der SMART11 GmbH (nachfolgend „SMART11") und ihren Kunden.
SMART11 erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB; ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, SMART11 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf, soweit gesetzlich zulässig.

§2 Vertragsgegenstand und Leistungscharakter

SMART11 erbringt Dienstleistungen im Bereich Performance‑Marketing, Social Media Advertising, Leadgenerierung, Multi‑Channel‑Marketing (z. B. E‑Mail und SMS), Tracking‑ und Conversion‑Optimierung, Funnel‑ und Automatisierungsprozesse, strategische Marketingberatung sowie Creative‑ und Werbemittelentwicklung.
Sofern nicht ausdrücklich als Werkvertrag vereinbart, handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne eines Tätigwerdens nach fachlichem Standard (Dienstvertrag gemäß § 611 BGB).
SMART11 schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Leads, Abschlussquoten, Umsatz‑ oder Gewinnsteigerungen, konkrete CPL‑, CPA‑ oder ROAS‑Werte, bestimmte Marktpositionierungen oder dauerhafte Plattformfreigaben.
Prognosen, Benchmarks oder Zieldefinitionen stellen lediglich unverbindliche Orientierungswerte dar.
SMART11 weist den Auftraggeber auf erkennbare rechtliche Risiken der vereinbarten Werbemaßnahmen hin, sofern diese im Rahmen der Leistungserbringung offensichtlich erkennbar sind. Eine eigenständige rechtliche, kennzeichen- oder wettbewerbsrechtliche Prüfung der Werbemittel und -maßnahmen ist nicht Bestandteil der Leistung von SMART11 und obliegt dem Auftraggeber.

§3 Leistungsumfang und Projektabwicklung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. SMART11 schuldet eine fachgerechte Einrichtung, Steuerung, laufende Optimierung sowie ein Performance‑Monitoring der vereinbarten Maßnahmen.
SMART11 führt im Rahmen der laufenden Kampagnenbetreuung regelmäßige Optimierungsmaßnahmen durch und stellt dem Auftraggeber mindestens einmal monatlich einen Performance-Bericht über die wesentlichen Kampagnenkennzahlen zur Verfügung, sofern im Angebot keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Art, Umfang und Format des Reportings richten sich nach den im Angebot definierten KPIs.
SMART11 ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung qualifizierter Dritter oder Subunternehmer zu bedienen.
Änderungs‑ oder Erweiterungswünsche nach Projektbeginn gelten grundsätzlich als Zusatzleistungen. Sie sind schriftlich zu dokumentieren und bedürfen einer gesonderten Beauftragung durch den Auftraggeber. SMART11 erstellt auf Anfrage ein entsprechendes Angebot. Bis zur Beauftragung besteht keine Leistungspflicht für den geänderten oder erweiterten Umfang.
Zeitangaben gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
Er stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind, Produkt‑ und Leistungsangaben korrekt sind und gesetzliche Informationspflichten eingehalten werden. Die kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Absicherung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte obliegt dem Kunden.
Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Freigaben erfolgen grundsätzlich innerhalb von fünf Werktagen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung berechtigen SMART11, vereinbarte Leistungsfristen entsprechend anzupassen. Daraus entstehende Mehrkosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

§5 Plattformabhängigkeit und externe Systeme

Werbemaßnahmen erfolgen innerhalb der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen externer Plattformbetreiber wie beispielsweise Meta, Google oder TikTok. SMART11 hat keinen Einfluss auf Entscheidungen dieser Plattformen. Anzeigenablehnungen, Kontosperrungen, algorithmische Änderungen, Reichweitenbegrenzungen, Preisschwankungen in Auktionssystemen oder technische Systemausfälle liegen außerhalb des Einflussbereichs von SMART11 und begründen weder eine Haftung noch ein Recht zur außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber.

§6 Media‑Budget und Drittanbieter

Das Media‑Budget ist nicht Bestandteil der Agenturvergütung. Es wird vom Auftraggeber direkt bei den jeweiligen Plattformen hinterlegt oder auf gesonderter Grundlage mit dem Auftragsgeber abgerechnet.
Drittanbieterleistungen wie etwa SMS‑Provider, E‑Mail‑Tools, Hosting‑ oder Tracking‑Systeme können zur Leistungserbringung eingesetzt werden, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Fremdkosten entstehen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.
SMART11 haftet nicht für die Leistungen oder die Verfügbarkeit dieser externen Anbieter.

§6a Systeme, CRM, Funnel und technische Infrastruktur

Zur Leistungserbringung nutzt SMART11 branchenübliche Systeme und Plattformen, etwa Werbeplattformen, CRM‑Systeme, Funnel‑Builder, Tracking‑Tools, Dialer‑Software oder Kommunikationssysteme.
SMART11 ist berechtigt, eigene oder fremde technische Systeme einzusetzen. Tool‑ oder Lizenzkosten sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Agenturvergütung, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben Zugänge zu Werbekonten, CRM‑Systemen und Plattformen im Eigentum des jeweiligen Kontoinhabers.

§6b Werbekonten und Datenhoheit

Werbekonten bei Plattformen wie Meta. Google, TikTok oder LinkedIn werden grundsätzlich im Namen des Auftraggebers geführt.
Der Auftraggeber behält die Hoheit über Werbekonten und Kampagnen-Daten. Bei Vertragsende verbleiben sämtliche Kampagnendaten im jeweiligen Konto des Auftraggebers.
SMART11 ist nicht verpflichtet, interne Strategiedokumente, Optimierungslogiken oder proprietäre Systemkonfigurationen herauszugeben.

§6c Nutzungsrechte an erstellten Werbemitteln

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt SMART11 dem Auftraggeber einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werbemitteln, Texten und Creatives zum vereinbarten Verwendungszweck.
Von der Rechteübertragung ausgenommen sind interne Strategiedokumente, Funnel-Strukturen, Kampagnenarchitekturen, Optimierungsmodelle und sonstiges Know-how von SMART11. Diese verbleiben als geschütztes geistiges Eigentum bei SMART11 und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder weitergegeben noch für andere Zwecke genutzt werden.
Für Foto- und Videoproduktionen können im Angebot ausdrücklich vollständige Nutzungsrechte vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug ruhen die eingeräumten Nutzungsrechte bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung.

§7 Leadgenerierung und Vertrieb

Ein Lead ist eine durch Marketingmaßnahmen generierte Kontaktanfrage, die eine Neukunden- oder Bewerberanfrage darstellen kann.
SMART11 übernimmt keine Gewähr für die Qualität oder Bonität von Leads, deren tatsächliches Kaufinteresse, Nichterreichbarkeit, Mehrfachanfragen oder unzutreffende Angaben.
Die Bearbeitung, Qualifizierung und der Abschluss von Leads obliegen ausschließlich dem Kunden. SMART11 hat keinen Einfluss auf interne Vertriebsprozesse oder Reaktionszeiten des Kunden.

§7a Vorqualifizierung und Terminvereinbarung

Sofern Bestandteil der vereinbarten Leistung, kann SMART11 eingehende Leads telefonisch vorqualifizieren. Diese Qualifizierung erfolgt anhand intern vereinbarter Kriterien, etwa hinsichtlich Eigentümerstatus, Investitionszeitraum, Objektgrundlage oder Budgetorientierung.
Eine Garantie für Vertragsabschlüsse, Bonität oder tatsächliche Projektumsetzungen besteht nicht. Die endgültige Bewertung eines Leads liegt beim Auftraggeber.
Beanstandet der Auftraggeber die Qualität einer Vorqualifizierung oder eines vereinbarten Termins, obliegt ihm die Nachweispflicht. Er hat den Mangel schriftlich und nachvollziehbar zu dokumentieren und SMART11 innerhalb von fünf Werktagen nach dem betreffenden Termin mitzuteilen. Verspätet eingereichte oder nicht hinreichend belegte Beanstandungen werden nicht anerkannt.

§7a.1 Social Recruiting und Bewerbervorqualifizierung

Sofern Bestandteil der vereinbarten Leistung, erbringt SMART11 Leistungen im Bereich Social Recruiting, insbesondere die Konzeption, Schaltung und Optimierung von Stellenanzeigen und Recruiting-Kampagnen auf sozialen Plattformen wie Meta, TikTok oder LinkedIn sowie die telefonische oder digitale Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen.
Die Vorqualifizierung von Bewerbern erfolgt anhand der vom Auftraggeber definierten Kriterien, etwa hinsichtlich Qualifikation, Berufserfahrung, regionaler Verfügbarkeit oder spezifischer Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle. SMART11 dokumentiert die Ergebnisse der Vorqualifizierung und leitet geeignete Bewerber an den Auftraggeber weiter.
SMART11 übernimmt keine Gewähr dafür, dass vorqualifizierte Bewerber die finalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllen, tatsächlich verfügbar sind, ein Arbeitsverhältnis eingehen oder die Probezeit erfolgreich abschließen. Die abschließende Eignungsprüfung, Einstellungsentscheidung und Vertragsgestaltung obliegen ausschließlich dem Auftraggeber.
Beanstandet der Auftraggeber die Qualität eines vorqualifizierten Bewerbers, obliegt ihm die Nachweispflicht. Er hat den Mangel schriftlich und nachvollziehbar zu dokumentieren – insbesondere unter Angabe, welches vereinbarte Kriterium nicht erfüllt wurde – und SMART11 innerhalb von fünf Werktagen nach der Bewerberweiterleitung zu informieren. Verspätet eingereichte oder nicht hinreichend belegte Beanstandungen werden nicht anerkannt. Ablehnungen, die auf internen oder subjektiven Gründen des Auftraggebers beruhen, begründen keine Beanstandung gegenüber SMART11.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die im Rahmen des Social Recruitings erhobenen und verarbeiteten Bewerberdaten den Anforderungen des Beschäftigtendatenschutzes gemäß § 26 BDSG sowie der DSGVO entsprechen. SMART11 verarbeitet Bewerberdaten ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs und gemäß den Weisungen des Auftraggebers. Ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß §8a ist in diesem Fall zwingend abzuschließen.

§7b Definition qualifizierter Termine / Leads

Eine Garantie für qualifizierte Termine besteht nur, wenn diese ausdrücklich im Angebot vereinbart ist.
Ein Termin gilt grundsätzlich als qualifiziert, wenn er durch SMART11 vereinbart, vom Interessenten bestätigt und gemäß den vereinbarten Kriterien geeignet ist.
Nicht als qualifizierte Termine gelten insbesondere: Fälle mit falschen Angaben des Interessenten, Absagen außerhalb des Einflussbereichs von SMART11, doppelte Leads oder Kontakte außerhalb des vereinbarten Zielgebiets.
Beanstandet der Auftraggeber einen Termin als nicht qualifiziert, obliegt ihm die Nachweispflicht. Die Beanstandung ist schriftlich, nachvollziehbar begründet und unter Angabe des konkreten Termins innerhalb von fünf Werktagen nach dem Termindatum gegenüber SMART11 geltend zu machen. Verspätet eingereichte oder nicht hinreichend belegte Beanstandungen werden nicht anerkannt.

§7b.1 Definition qualifizierter Bewerber im Social Recruiting

Eine Garantie für qualifizierte Bewerberkandidaten besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart ist.
Ein Bewerber gilt grundsätzlich als qualifiziert, wenn er durch SMART11 vorqualifiziert wurde, die vom Auftraggeber definierten Mindestkriterien erfüllt (z. B. Qualifikation, Berufserfahrung, regionale Verfügbarkeit; Wird im Boarding-Formular festgehalten), seine Bewerbung bestätigt hat und einem Gespräch mit dem Auftraggeber grundsätzlich zugestimmt hat.
Nicht als qualifizierte Bewerber gelten insbesondere:
- Bewerber, die falsche oder unvollständige Angaben zu ihrer Qualifikation oder Verfügbarkeit gemacht haben - Bewerber, die nach der Weiterleitung an den Auftraggeber nicht mehr erreichbar sind oder absagen, sofern dies außerhalb des Einflussbereichs von SMART11 liegt - Doppelte Bewerbungen derselben Person - Bewerber außerhalb des vereinbarten Zielgebiets oder der vereinbarten Zielgruppe
Die endgültige Entscheidung über die Eignung eines Bewerbers sowie alle daraus folgenden Schritte des Einstellungsprozesses obliegen ausschließlich dem Auftraggeber. SMART11 haftet nicht für Entscheidungen des Auftraggebers im Rahmen des Bewerbungsverfahrens.
Beanstandet der Auftraggeber einen Bewerber als nicht qualifiziert, obliegt ihm die Nachweispflicht. Die Beanstandung ist schriftlich, nachvollziehbar begründet und unter konkreter Angabe des nicht erfüllten Kriteriums innerhalb von fünf Werktagen nach der Bewerberweiterleitung gegenüber SMART11 geltend zu machen. Verspätet eingereichte oder nicht hinreichend belegte Beanstandungen werden nicht anerkannt. Ablehnungen, die auf internen oder subjektiven Gründen des Auftraggebers beruhen, begründen keine anerkannte Beanstandung gegenüber SMART11.

§8 Multi‑Channel‑Kommunikation und Datenschutz

Der Kunde versichert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Kontaktdaten rechtmäßig erhoben wurden und für Marketing‑ oder Kommunikationszwecke genutzt werden dürfen.
Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass erforderliche Einwilligungen nach DSGVO vorliegen und dokumentiert sind.
SMART11 übernimmt keine Haftung für Verstöße, die auf vom Kunden bereitgestellte Daten zurückzuführen sind. Der Kunde stellt SMART11 von etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus der Verwendung rechtswidrig erhobener oder bereitgestellter Daten entstehen, auf erstes Anfordern frei.

§8a Auftragsverarbeitung (DSGVO)

Soweit SMART11 im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Ohne einen solchen AVV ist SMART11 nicht verpflichtet, personenbezogene Daten des Kunden zu verarbeiten.

§9 Einsatz von KI und Automatisierungssystemen

SMART11 nutzt algorithmische und KI‑gestützte Systeme zur Analyse und Optimierung von Kampagnen. Der Einsatz solcher Systeme ist Bestandteil des fachlichen Standards moderner Performance-Marketing-Dienstleistungen.
Automatisierte Entscheidungen externer Plattformen erfolgen unabhängig von SMART11. Der Kunde bleibt für die finale Freigabe sämtlicher Werbeinhalte verantwortlich.

§10 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
SMART11 bevorzugt als Zahlungsart das SEPA-Lastschriftverfahren. Der Auftraggeber wird gebeten, SMART11 ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um eine reibungslose und fristgerechte Zahlungsabwicklung sicherzustellen. Die Ankündigung (Pre-Notification) der Lastschrift erfolgt mindestens fünf Kalendertage vor dem Fälligkeitsdatum. Andere Zahlungsarten, insbesondere Überweisung, bleiben zulässig, bedürfen jedoch der ausdrücklichen Vereinbarung. Bei Rücklastschriften, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist SMART11 berechtigt, die anfallenden Bankgebühren sowie einen pauschalen Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen, sofern dem Auftraggeber der Nachweis eines geringeren Schadens nicht gelingt.
Bei Zahlungsverzug ist SMART11 berechtigt, die Leistungserbringung nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von sieben Werktagen vorübergehend auszusetzen, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie offene Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Mit Zahlungseingang wird die Leistungserbringung unverzüglich wieder aufgenommen.
Bei Zahlungsverzug ruhen die nach §6c eingeräumten Nutzungsrechte bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung.

§11 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht öffentlich zugänglicher Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren.
Von SMART11 entwickelte Strategien, Funnels, Kampagnenstrukturen und Optimierungsmodelle stellen geschütztes Know-how dar und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von SMART11 nicht weitergegeben oder genutzt werden (vgl. §14).

§12 Laufzeit und Kündigung

Sofern im jeweiligen Angebot oder Vertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser AGB. Abweichende Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie ausdrücklich und schriftlich festgehalten sind.
Mindestlaufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftraggeber insbesondere dann vor, wenn SMART11 trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist die vereinbarten Mindestleistungen nach §3 dauerhaft und nachweislich nicht erbringt.
Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund während der Mindestlaufzeit bleibt die vereinbarte Vergütung für den Rest der Mindestlaufzeit geschuldet, sofern SMART11 keine anderweitige Verwendung der freigewordenen Kapazitäten darlegen kann.

§13 Haftung

SMART11 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei grober Fahrlässigkeit umfasst die Haftung auch entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden, soweit diese vertragstypisch und vorhersehbar waren.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SMART11 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten); in diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Direktschaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust außerhalb des Einflussbereichs von SMART11 oder Reputationsschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
SMART11 haftet nicht für Schäden, die auf der Nichtbeachtung von Hinweisen durch SMART11, fehlerhaften Informationen des Auftraggebers oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen.

§14 Know‑how‑Schutz und geistiges Eigentum

Von SMART11 entwickelte Strategien, Funnels, Kampagnenstrukturen, Automatisierungslogiken und Optimierungsmodelle stellen geschütztes Know-how und geistiges Eigentum von SMART11 dar. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SMART11 weder weitergegeben, vervielfältigt noch für eigene oder fremde Zwecke genutzt werden.
Die Übertragung von Nutzungsrechten an erstellten Werbemitteln richtet sich ausschließlich nach §6c.

§15 Höhere Gewalt

SMART11 haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe auf externe Systeme, gesetzliche Änderungen oder behördliche Maßnahmen.
SMART11 informiert den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen, schriftlich über das Eintreten eines solchen Ereignisses, dessen voraussichtliche Dauer sowie die Auswirkungen auf die vereinbarten Leistungen. SMART11 ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses so gering wie möglich zu halten und die Leistungserbringung schnellstmöglich wieder aufzunehmen.
Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich außerordentlich zu kündigen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten. Vorausgezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen sind dem Auftraggeber anteilig zurückzuerstatten.

§16 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie von Einzelverträgen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt), soweit nicht anders vereinbart.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.