Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SMART11 GmbH
Vogelsanger Weg 80 40470 Düsseldorf
E-Mail-Adresse: hallo@smart11.de
Allgemeine Hinweise
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil für alle zwischen der Marketing-Agentur (SMART11 GmbH) und seinem Auftraggeber (nachfolgend Kunde oder Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spät. binnen 3 Werktagen) widerspricht. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz und Änderungsaufträge.
SMART11 GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit SMART11 GmbH als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
1.0 Leistungen und Angebot SMART11 GmbH / Mitwirken des Kunden
Von Beginn jeder kosten verursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch SMART11 GmbH in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welcher durch den Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Hierzu reicht eine schriftliche Bestätigung per Mail, Post oder Fax.
SMART11 GMBH erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und der Beratung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend abgesprochen, schuldet SMART11 GmbH dabei nicht die Erbringung einer Arbeit. SMART11 GmbH kann lediglich den Erfolg bestimmter Beratungs- und/oder Werbemaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein Erfolg von SMART11 GmbH nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch grundsätzlich nicht, falls nicht anders schriftlich vereinbart.
1. Der Auftraggeber legt SMART11 GmbH vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatzes oder auch Entwurf.
2. SMART11 GMBH ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder eben selbst auszuführen.
3. Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durchSMART11 GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
2.0 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung
Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung vonseiten SMART11 GmbH erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber SMART11 GmbH für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.
Der Auftragsgeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen, um eine eventuelle weitere Übersendung sicherzustellen. Sollte es beim Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann SMART11 GmbH hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.
Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.
Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier SMART11 GmbH haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von SMART11 GmbH ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können. Für den Fall des Datenverlustes bei SMART11 GmbH, trotz der Speicherung der Daten in einer Cloud oder Backup, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich SMART11 GmbH zur Verfügung zu stellen.
Reinzeichnungen, Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Der Auftraggeber darf die im Rahmen seiner Produktion von SMART11 GmbH erstellten Bild- und Tonaufnahmen nur in dem vertraglich vereinbarten Rahmen verwenden. Eine weiterführende Verwendung (insbesondere für andere Medien), Veröffentlichung, Veräußerung, eine Drittverwertung oder die Weitergabe (auch in Auszügen) an Dritte (mit Ausnahme des Kunden, für den die Produktion bestimmt ist) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SMART11 GmbH. Das Urheberrecht bleibt bei SMART11 GmbH.
SMART11 GMbH behält sich bis zur Erfüllung seiner Honoraransprüche das Eigentum an allen im Rahmen der Vorbesichtigungs- und Dreharbeiten erbrachten Leistungen sowie erstellten Bild- und Tonaufnahmen vor.
Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird SMART11 GmbH dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt SMART11 GmbH die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von SMART11 GmbH
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht. SMART11 GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. SMART11 GmbH ist jederzeit, auch wenn SMART11 GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
3.0 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, monatliche Pakete
SMART11 GmbH genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. SMART11 GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann SMART11 GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die angegebene Vertragslaufzeit (3, 6 oder 12 Monate) jeweils im Jahr voraus oder am Anfang des Monates bei monatlicher Zahlweise an oder bei Start der Zusammenarbeit mit SMART11 GmbH und dem Auftragsgeber.
4.0 Vergütung
Die Preise, die von SMART11 GmbH mitgeteilt und angegeben werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind unverbindlich. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.
(1) Die Bezahlung der Leistung von SMART11 GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat oder auf Rechnung, spätestens jedoch am 10. Werktag. Sollte die Zahlung 10 Werktage über dem Zahlungsziel im Verzug sein, wird die Arbeit und die damit verbundene Betreuung pausiert.
(2) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anderslautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Für Vertragsschlüsse mit SMART11 GmbH via Telefon / Zoom / Google Meet / Microsoft Teams oder ähnlichen ist in Bezug auf die Bezahlung unserer Dienstleistung die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder auf Rechnung erforderlich, es sein denn, unsere Absprache ist anderslautend, wie per Vorkasse. Das SEPA- Lastschriftmandat wird über die Software GoCardless Online abgeschlossen oder kann vorab per Mail an buchhaltung@smart11.de oder per Post an SMART11 GmbH, Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf gesendet werden.
(4) Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge einen größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für SMART11 GmbH bedeutet, ist SMART11 GmbH berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.
(5) Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von SMART11 GmbH vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(6) Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist SMART11 GmbH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
(7) SMART11 GmbH behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.
(8) Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.
(9) Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es SMART11 GmbH gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt SMART11 GMBH vorbehalten.
(10) Sollte ein Auftrag im Nachhinein von dem Auftraggeber storniert werden, behält SMART11 GmbH den Vergütungsanspruch für bereits umgesetzte Arbeiten ein.
(11) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
(12) Bevollmächtigt der Auftraggeber SMART11 GmbH notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.
5.0 Gewährleistung und Haftung
SMART11 GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Die Agentur verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. pp. sorgfältig zu behandeln.
Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn SMART11 GmbH und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen von SMART11 GmbH leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Eine Haftung von SMART11 GmbH, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt SMART11 GmbH von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Werbeagentur übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt ist.
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber SMART11 GmbH von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn SMART11 GmbH im Laufe der Tätigkeit Bedenken gibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet SMART11 GmbH für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter von SMART11 GmbH die Kosten hierfür der Auftraggeber.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede Haftung fürSMART11 GmbH Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von SMART11 GmbH gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei SMART11 GmbH anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.
Bei Vorliegen von Mängeln steht der Werbeagentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.
Soweit Leistungen von Dritter betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt SMART11 GmbH keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. SMART11 GmbH übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen von Fremdanbietern angeboten werden.
6.0 Garantie und Garantiebedinungen
SMART11 GmbH kann dem Auftraggeber eine Garantie gewähren. Falls eine Garantie vergeben wurde, bestehen die Bedingungen im Dienstleistungsvertrag, andernfalls ist der Auftraggeber ist verpflichtet, die von SMART11 GmbH vorgegebenen Bedingungen einzuhalten. Beanstandungen gleich welcher Art sind nach Vertragsunterschrift nicht möglich.
Der Garantiezeitraum beginnt mit der Vertragsunterzeichnung. Nachfolgend finden Sie die Garantiebedingungen, damit eine Garantie gewährleistet kann:
(1) Die weitergeleiteten Bewerber-Briefings müssen ab Zeitpunkt der Eingangsmail bei Ihnen innerhalb der ersten 24 Stunden, mindestens dreimal telefonisch kontaktiert werden (bis ein Erstgespräch/Vorstellungsgespräch vereinbart wurde).
(2) Sollte das Bewerber-Briefing mit Ihrem Anforderungsprofil nicht übereinstimmen, setzen Sie Ihren Recruiting-Manager per Mail oder Telefon unverzüglich in Kenntnis. Spätestens jedoch 24 Stunden nach Eingang des Bewerber-Briefings. Bitte nennen Sie uns ebenfalls ausführliche Gründe für die Ablehnung des Bewerbenden.
(3) Ist der Bewerber nach drei Anrufversuchen nicht erreichbar, senden Sie eine SMS, E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder sprechen Sie auf die Mailbox mit der Bitte um Rückruf.
(4) Sollte sich der Bewerbende nicht zurückmelden, muss Ihr Recruiting-Manager innerhalb von 3 Werktagen nach Weiterleitung des Kandidaten per E-Mail oder Telefon in Kenntnis gesetzt werden.
(5) Sollten Sie ein Vorstellungsgespräch vereinbart haben, setzen Sie Ihren Recruiting-Manager innerhalb von 3 Werktagen nach Vereinbarung des Termines per E-Mail oder Telefon in Kenntnis.
(6) Sollte der Bewerbende zum Vorstellungsgespräch nicht erscheinen, setzen Sie Ihren Recruiting-Manager unverzüglich in Kenntnis.
(7) Der Erstkontakt und das Vorstellungsgespräch wird ausschließlich telefonisch vereinbart.
Sollte einer dieser Punkte der Garantiebedingungen nicht erfüllt werden, verfällt die Garantie automatisch nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.
7.0 Termine und Stornierungen
(1) Sind Leistungsfristen vereinbart, so beginnt Ihr Ablauf, sobald die Vertragsparteien sich über alle Einzelheiten des Projektes einig sind und der Auftraggeber SMART11 GmbH alle nach dem Vertrag zu überlassenden Unterlagen oder sonstigen Informationen zur Verfügung gestellt hat.
(2) Beide Vertragsparteien bemühen sich um die Einhaltung vereinbarter Termine. Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, ist die Absage eines Termins durch den Auftraggeber bis 1 Woche vor Drehbeginn kostenlos. Eine einvernehmliche Verschiebung eines vereinbarten Vorbesichtigungs- oder Produktionstermins durch den Auftraggeber ist kostenfrei.
(3) Kann einvernehmlich kein Ausweichtermin kurzfristig gefunden werden, berechnet die SMART11 GmbH folgende Ausfallhonorare:
Filmproduktion:
a) bei Absage eines Termins bis 1 Woche vor vereinbartem Produktionsbeginn: 20 % des vereinbarten Honorars b) bei Absage eines Termins bis 3 Tage vor vereinbartem Produktionsdatum: 50 % des vereinbarten Honorars c) bei Absage eines Termins bis 2 Tage vor vereinbartem Produktionsdatum: 75 % des vereinbarten Honorars d) bei Absage eines Termins weniger als 48 Stunden vor vereinbartem Produktionsdatum: 100 % des vereinbarten Honorars e) bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird das volle vereinbarte Honorar zuzüglich vereinbarter Spesen in Rechnung gestellt. f) Wird nicht die volle Leistung in Anspruch genommen, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
(4) Bei Ausfall von Vorbesichtigungs- oder Drehterminen durch Krankheit von SMART11 GmbH, höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Vorbesichtigungs- oder Drehtermine. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden und Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
8.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
9.0 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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