Die Preise, die von SMART11 GmbH mitgeteilt und angegeben werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind unverbindlich. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.
(1) Die Bezahlung der Leistung von SMART11 GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat oder auf Rechnung, spätestens jedoch am 10. Werktag. Sollte die Zahlung 10 Werktage über dem Zahlungsziel im Verzug sein, wird die Arbeit und die damit verbundene Betreuung pausiert.
(2) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anderslautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Für Vertragsschlüsse mit SMART11 GmbH via Telefon / Zoom / Google Meet / Microsoft Teams oder ähnlichen ist in Bezug auf die Bezahlung unserer Dienstleistung die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder auf Rechnung erforderlich, es sein denn, unsere Absprache ist anderslautend, wie per Vorkasse. Das SEPA- Lastschriftmandat wird über die Software GoCardless Online abgeschlossen oder kann vorab per Mail an buchhaltung@smart11.de oder per Post an SMART11 GmbH, Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf gesendet werden.
(4) Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge einen größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für SMART11 GmbH bedeutet, ist SMART11 GmbH berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.
(5) Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von SMART11 GmbH vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(6) Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist SMART11 GmbH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
(7) SMART11 GmbH behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.
(8) Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.
(9) Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es SMART11 GmbH gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt SMART11 GMBH vorbehalten.
(10) Sollte ein Auftrag im Nachhinein von dem Auftraggeber storniert werden, behält SMART11 GmbH den Vergütungsanspruch für bereits umgesetzte Arbeiten ein.
(11) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
(12) Bevollmächtigt der Auftraggeber SMART11 GmbH notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.